BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 10. November 2006

Teil römisch zwei

419. Verordnung:

Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Sonnberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

419. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Sonnberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 17 a und 17 b des Bundeshaushaltsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2006,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Bestimmung der Justizanstalt Sonnberg als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 624 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Die Anlage lautet:

Anlage

Projektprogramm

Gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes

  1. Ziffer eins
    Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Sonnberg

Der Justizanstalt Sonnberg sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:

  1. Ziffer 2
    Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Sonnberg

Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht für Strafsachen Korneuburg, die Insassen der Justizanstalt Sonnberg sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt Sonnberg in Anspruch nehmen.

  1. Ziffer 3
    Rechtsgrundlagen
  1. Ziffer 4
    Allgemeine Ziele der Justizanstalt Sonnberg
    1. 4 Punkt eins
      Fachbezogene Ziele
    • Strichaufzählung
      Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
    • Strichaufzählung
      Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
    • Strichaufzählung
      Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
    • Strichaufzählung
      Therapeutische Betreuung für Sexualstraftäter,
    • Strichaufzählung
      Betreiben der Drogenfreien Abteilung und Betreuung von Insassen mit Drogenproblemen,
    • Strichaufzählung
      Beschäftigung der Insassen mit sinnvoller Arbeit,
    • Strichaufzählung
      Berufsausbildung für geeignete Insassen,
    • Strichaufzählung
      Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 127 750 Hafttagen pro Jahr,
    • Strichaufzählung
      Betreiben der Freigängerhäuser für 17 Insassen ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und
    • Strichaufzählung
      Inbetriebnahme der Freigängerhäuser,
    • Strichaufzählung
      Sicherstellung der Betreuung der Insassen durch nachfolgende Betreuungsdienste in der dazu angeführten jeweiligen Mindestbesetzung:
    • Strichaufzählung
      Psychologen                                          5 180 Stunden/jährlich
    • Strichaufzählung
      Diplomierte Sozialarbeiter              5 180 Stunden/jährlich
    • Strichaufzählung
      Sachbearbeiter Sozialer Dienst              1 724 Stunden /jährlich
    • Strichaufzählung
      Diplomierte Krankenpfleger               880 Stunden/jährlich.

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

  1. 4 Punkt 2
    Managementziele
  1. Ziffer 5
    Leistungskennzahlen

Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.

Für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem Saldo von 6 082 000 Euro und voraussichtlich 127 750 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 47,60 Euro pro Hafttag.

Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

Vollzugsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

BS = Bedienstetenstand

IS = Insassenstand

EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)

Formel: VQ = 1 – [(BS : IS) × (Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringeren Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten.

Justizanstalt Sonnberg: VQ = 1 – [(87,75 : 242) × (14,23 : 24)] = 0,79

Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,79.

Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt Sonnberg waren mit Stichtag 1. Juli 2003 80 vH Insassen beschäftigt. Ziel ist, die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.

  1. Ziffer 6
    Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten Personalstände:

Planstellenvorschau

 

Stellenplan

Vorschau

 

2003

2004

2005

2006

Beamte/Verwendungsgruppe

       

E1

2

2

2

2

E2a/E2b*

75

75

75

77

Ausbildungsplanstellen

4

3

0

0

A1

2

2

2

2

Summe Beamte:

83

82

79

81

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

       

v1

1,25

1,25

1,25

1,25

v2

2

2

2

2

v3

3

3

3

3

v4

1,50

1,50

1,50

1,50

k4

0

0,25

0,25

0,25

Summe Vertragsbedienstete:

7,75

8

8

8

Gesamtsumme:

90,75

90

87

89

  1. Ziffer 7
    Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

 

Anmerkungen

erwarteter Erfolg

   

2003

2004

2005

2006

   

Ausgaben in Euro

UT 0

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

3 379 000

3 397 000

3 397 000

4 192 000

UT 3

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

43 000

43 000

43 000

82 000

UT 7

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

182 000

182 000

182 000

262 000

UT 8

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

1 284 000

1 284 000

1 284 000

1 637 000

Kto. 7271-902 u. , 903 Vollzugkbei.

991 000

991 000

991 000

991 000

Z-Posten

73 000

73 000

73 000

73 000

Summe der Ausgaben:

5 970 000

5 970 000

5 970 000

7 237 000

   

Einnahmen in Euro

UT 4

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

209 000

209 000

209 000

209 000

Kto. 8171, Vollzugskostenbeiträge

945 000

945 000

945 000

945 000

UT 7

Bestandswirksame Einnahme

1 000

1 000

1 000

1 000

Summe der Einnahmen

1 155 000

1 155 000

1 155 000

1 155 000

Saldo:

- 4 815 000

- 4 815 000

- 4 815 000

- 6 082 000

Erläuterung zu Punkt 7

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.

UT 0 - Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2004, 2005 und 2006 ist auf der Basis der Jahre 2002 und 2003 und unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden.

Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Wien wird von der Justizanstalt Sonnberg ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.

Für die Aufstockung der Belagsfähigkeit werden ab 1.1.2006 bis zu 10 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.

UT 3 – Anlagen

Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden "Anschaffungsplanes" budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.

   

2004

2005

2006

Lastkraftwagen

E

   

75.000

Tischfräse

E

10.000

   

Wäschetrockner

E

7.000

   

Kartoffelschälmaschine

E

4.000

   

Waschmaschine

E

 

10.000

 

Muldenmangel

E

 

11.000

 

Kochkessel

E

6.000

   

Schutzgasschweißgerät

E

   

2.000

Küchenrührwerk

E

 

7.000

 

Schutzgasschweißgerät

E

3.000

   

Gemüseschneidemaschine

E

7.000

   

Format- u. Besäumkreissäge

E

 

10.000

 

Kopierer

E

3.000

   

Sonstiges

E

3.000

5.000

5.000

Summe:

 

43.000

43.000

82.000

UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2006. Die Erhöhung um 80.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und das erwartete Jahresergebnis 2006. Die Erhöhung um 392.000 Euro für 2006 ist auf Grund der gestiegenen Belagsfähigkeit notwendig.

UT 4 - Einnahmen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2002 und das erwartete Jahresergebnis 2003.

Gastinger