Absatz eins,Für jeden Tarif der Lebensversicherung, der gewinnberechtigt ist, ist ein Gewinnplan zu erstellen. Jeder Gewinnplan besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Der allgemeine Teil enthält für das Unternehmen allgemein gültige Aussagen und ist für alle Tarife gemeinsam zu erstellen. Die tarifspezifischen Merkmale sind im speziellen Teil des Gewinnplans darzustellen. Haben verschiedene Tarife identische spezielle Teile des Gewinnplans, so sind die speziellen Teile des Gewinnplans der jeweiligen Tarife in einem gemeinsamen speziellen Teil zusammenzufassen. Bilden mehrere Tarife einen Gewinnverband oder einen Abrechnungsverband (bzw. eine sonstige Untergliederung), so können die speziellen Teile der Gewinnpläne der jeweiligen Tarife in einem gemeinsamen speziellen Teil zusammengefasst werden, sofern es keine wesentlichen Unterschiede in den jeweiligen speziellen Teilen gibt. Dabei sind die Unterschiede entsprechend zu kennzeichnen.