BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 18. Oktober 2006

Teil römisch zwei

393. Verordnung:

Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung – WPMVO

393. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 2, 3 und 4 der Wertpapier-Meldeverordnung – WPMVO

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 4, des Wertpapieraufsichtsgesetzes – WAG, Bundesgesetzblatt Nr. 753 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 2006,, wird verordnet:

Die Wertpapier-Meldeverordnung – WPMVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2002,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „*492 Bankschuldverschreibungen (Währungs-, Wechselkurs-, Rohstoff- und Edelmetallzertifikate) – nicht fundiert“ die Bezeichnung „*493 Bankschuldverschreibungen (Indexzertifikate, Zertifikate auf Aktien, Renten und Fonds) – fundiert“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 2, In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „165 European Covered Bonds“ die Bezeichnung „166 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall-Basket“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „166 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall-Basket“ die Bezeichnung „167 Optionsscheine (Warrants) auf Edelmetall-Basket mit Knock Out-Charakter“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 4, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AF6 Kopenhagen - OMX Kobenhavns Fondsbors - Alternativ Markedsplads/Dänemark“ durch die Bezeichnung „AF6 Kopenhagen - OMX Kobenhavns Fondsbors - First North/Dänemark“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH2 Brüssel - Euronext Bruxelles - Alternext/Belgien“ die Bezeichnung „AH3 London - Ofex/Großbritannien“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 6, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH3 London - Ofex/Großbritannien“ die Bezeichnung „AH4 London - Ofex listed/Großbritannien“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 7, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH4 London - Ofex listed/Großbritannien“ die Bezeichnung „AH5 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE)/Palästina“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 8, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH5 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE)/Palästina“ die Bezeichnung „AH6 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE) listed/Palästina“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 9, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AH6 Nablus - Palestine Securities Exchange (PSE) listed/Palästina“ die Bezeichnung „AH7 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - Global Select Market/USA“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 10, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „128 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „128 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX/Bundesrepublik Deutschland – deaktiviert zum 31.07.2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 11, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „129 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX - notiert/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „129 Düsseldorf - Börse Düsseldorf - GEFOX - notiert/Bundesrepublik Deutschland – deaktiviert zum 31.07.2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 12, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „781 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - National Market (NNM)/USA“ durch die Bezeichnung „781 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - Global Market/USA“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 13, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „782 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - SmallCap Market (NSC)/USA“ durch die Bezeichnung „782 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - Capital Market/USA“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 14, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „862 Stockholm - OMX Stockholmsbörsen - Nya Marknaden/Schweden“ durch die Bezeichnung „862 Stockholm - OMX Stockholmsbörsen - First North/Schweden“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 15, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „879 Tokio - Tokyo International Financial Futures Exchange (TIFFE)/Japan“ durch die Bezeichnung „879 Tokio - Tokyo Financial Exchange (TFX)/Japan“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 16, In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „XPT Platin“ die Bezeichnung „XRH Rhodium“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 17, In der Anlage 4 wird die Bezeichnung „ZWD Zimbabwe-Dollar“ durch die Bezeichnung „ZWD Zimbabwe-Dollar – deaktiviert zum 28.08.2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 18, In der Anlage 4 wird nach der Bezeichnung „ZWD Zimbabwe-Dollar – deaktiviert zum 28.08.2006“ die Bezeichnung „ZWN Zimbabwe-Dollar (Conv.-Rate 1000:1)“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 19, Dem Paragraph 14, wird folgender Absatz 6, angefügt:

  1. Absatz 6,(6) Die Anlagen 2, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2006, treten mit 1. November 2006 in Kraft.“

Pribil  Traumüller