eine umfassende Beschreibung des Feuerzeugs mit Angaben über Größe, Form, Gewicht, Art des Brennstoffs, Fassungsvermögen des Brennstoffbehälters, Zündmechanismus, Kindersicherungsvorrichtungen, Konstruktion, technische Lösungen und andere Merkmale, denen zufolge das Feuerzeug entsprechend den Festlegungen und Anforderungen dieser Verordnung als kindergesichert zu betrachten ist. Hierzu gehören insbesondere ausführliche Angaben über alle Abmessungen, den Kraftaufwand und sonstige Faktoren, die sich auf die Kindersicherheit des Geräts auswirken könnten, einschließlich der jeweiligen Fertigungstoleranzen in Bezug auf die einzelnen Faktoren;