BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 28. September 2006

Teil römisch zwei

367. Verordnung:

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Linz

367. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Linz

Auf Grund des Paragraph 14, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286 (BStG 1971), in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2006,, wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues der A 26 Linzer Autobahn im Bereich der Gemeinde Linz wird das aus den Lageplänen, Planzeichen A26-VP2003-P14-G-1001-1, A26-VP2003-P14-G-1002-1 und A26-VP2003-P14-G-1003-1 ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen in der betroffenen Gemeinde Linz, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.

Gorbach