36. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006
Auf Grund der §§ 50 und 211 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, werden für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen folgende Verfahren kundgemacht:Auf Grund der Paragraphen 50 und 211 des Bundesvergabegesetzes 2006, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,, werden für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen folgende Verfahren kundgemacht:
Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.eu.int der Kommission zur Verfügung zu stellen.
Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int“ zu übermitteln.Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int“ zu übermitteln.
Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, noch die elektronische Übermittlung gemäß Ziffer 2, möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:
+352 29 29 44 619 oder
+352 29 29 44 623 oder
+352 29 29 42 670
Schüssel