BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 31. Jänner 2006

Teil römisch zwei

36. Kundmachung:

Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006

36. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006

Auf Grund der Paragraphen 50 und 211 des Bundesvergabegesetzes 2006, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,, werden für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen folgende Verfahren kundgemacht:

  1. Ziffer eins
    Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.eu.int der Kommission zur Verfügung zu stellen.
  2. Ziffer 2
    Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int“ zu übermitteln.
  3. Ziffer 3
    Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, noch die elektronische Übermittlung gemäß Ziffer 2, möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:
    +352 29 29 44 619 oder
    +352 29 29 44 623 oder
    +352 29 29 42 670

Schüssel