BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 11. September 2006

Teil römisch zwei

347. Kundmachung:

Verzeichnis der zugelassenen Prüfstellen für Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

347. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der zugelassenen Prüfstellen für Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Auf Grund des Paragraph 71, Absatz 5, der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2006,, in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz 2, der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2001, über Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2006,, wird kundgemacht:

  1. Ziffer eins
    Die Neufassung des Anhangs 10 der Verordnung über Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen betreffend das Verzeichnis der zugelassenen Prüfstellen für Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen mit Stand 20. Juli 2006 wird in der Anlage geregelt.
  2. Ziffer 2
    Die Kundmachung vom 18. März 2003, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2003,, wird hiermit gegenstandslos.

Bartenstein