Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 6. September 2006 |
Teil römisch zwei |
341. Verordnung: | Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen |
Auf Grund des Paragraph 14, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286 (BStG 1971), in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2006,, wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der A 5 Nord Autobahn im Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen wird das aus dem Lageplan, Planzeichen A5/76-02, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt in den betroffenen Gemeinden, im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Einsicht auf.
Gorbach