BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 21. August 2006

Teil römisch zwei

307. Verordnung:

Änderung der Verordnung über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

307. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Auf Grund des Paragraph 3, des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1974,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2005,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1992,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2004,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1,  Im Artikel römisch eins wird dem Paragraph 2, folgender Absatz 7, angefügt:

  1. Absatz 7,(7) Anlage A.1 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage A.2 Abschnitt römisch eins, römisch zwei, römisch drei und römisch fünf, Anlage A.4 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage A.5 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage A.6 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage A.8 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage A.9 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage B.1 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage B.2 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage B.3 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage B.4 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage B.5 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage B.6 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage B.7 Abschnitt römisch zwei, Anlage B.8 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.1 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.3 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.4 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.5 Abschnitt  römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.9 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.10 Abschnitt römisch zwei, Anlage C.11 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.12 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.13 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.14 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.15 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.16 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.17 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.18 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.19 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.22 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.23 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.24 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage C.25 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf, Anlage D.1 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf sowie Anlage D.2 Abschnitt römisch zwei und römisch fünf dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 2006, treten mit 1. September 2006 in Kraft.“

Novellierungsanordnung 2,  In Anlage A.1 (Sportlehrerausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In Anlage A.1 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, In Anlage A.2 (Leibeserzieherausbildung) Abschnitt römisch eins (Allgemeines Bildungsziel) wird das Wort „Leibesübungen“ jeweils durch die Wendung „Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, In Anlage A.2 Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) Pflichtgegenstandsbezeichnung (römisch vier. Spezialfach [Leibesübungen]) werden die Wendung „Spezialfach (Leibesübungen)“ durch die Wendung „Spezialfach (Bewegung und Sport an Schulen)“ und die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Methodik der Leibesübungen an Schulen“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 6, In Anlage A.2 Abschnitt römisch drei (Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze) wird im ersten Absatz die Wendung „Das Fach „Leibeserziehung an Schulen““ durch die Wendung „Das Spezialfach „Bewegung und Sport an Schulen““ ersetzt.

Novellierungsanordnung 7, In Anlage A.2 Abschnitt römisch drei werden im vierten Absatz die Worte „Anforderungen der Leibesübungen in Schulen“ durch die Worte „Anforderungen von Bewegung und Sport in Schulen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 8, In Anlage A.2 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Methodik der Leibesübungen“ durch die Überschrift „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 9, In Anlage A.2 Abschnitt römisch fünf wird in der Bildungs- und Lehraufgabe die Wendung „der schulischen Leibesübungen“ durch die Wendung „von Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 10, In Anlage A.2 Abschnitt römisch fünf Pflichtgegenstand Fachdidaktisch-methodisches Seminar werden im Lehrstoff des 4. Semesters die Wendung „Methodik der Leibesübungen an Schulen“ durch die Wendung „Methodik von Bewegung und Sport an Schulen“und die Wendung„die schulischen Leibesübungen“durch die Wendung „Bewegung und Sport an Schulen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 11, In Anlage A.4 (Reitlehrerausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 12, In Anlage A.4 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 13, In Anlage A.5 (Voltigierlehrerausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 14, In Anlage A.5 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 15, In Anlage A.6 (Ausbildung von Lehrern für Gespannfahren) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 16, In Anlage A.6 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 17, In Anlage A.8 (Skilehrer- und Skiführerausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen und des Skilaufs“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport sowie des Skilaufs“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 18, Anlage A.8 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (Skigeschichte)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport sowie des Skilaufs“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 19, In Anlage A.9 (Snowboardlehrer und Snowboardführerausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 20, In Anlage A.9 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 21, In Anlage B.1 (Diplomtrainerausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 22, In Anlage B.1 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 23, In Anlage B.2 (Trainerausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 24, In Anlage B.2 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 25, In Anlage B.3 (Ausbildung von Fußballtrainern) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte des Sports“durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 26, In Anlage B.3 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 27, In Anlage B.4 (Ausbildung von Skitrainern alpin) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 28, In Anlage B.4 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 29, In Anlage B.5 (Reittrainerausbildung für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 30, In Anlage B.5 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 31, In Anlage B.6 (Trainerausbildung für Sportschießen/Gewehr) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 32, In Anlage B.6 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 33, In Anlage B.7 (Trainerausbildung für Sportschießen/Pistole) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 34, In Anlage B.8 (Trainerausbildung für allgemeine Körperausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 35, In Anlage B.8 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 36, In Anlage C.1 (Lehrwartausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 37, In Anlage C.1 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffs) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 38, In Anlage C.3 (Skiinstruktorenausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 39, In Anlage C.3 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 40, In Anlage C.4 (Lehrwarteausbildung für Skilanglauf und Skiwandern) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 41, In Anlage C.4 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 42, In Anlage C.5 (Lehrwarteausbildung für Kinderskilanglauf und Jugendskirennlauf) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 43, In Anlage C.5 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 44, In Anlage C.9 (Lehrwarteausbildung für Sportschießen/Gewehr) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 45, In Anlage C.9 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 46, In Anlage C.10 (Lehrwarteausbildung Sportschießen/Pistole) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 47, In Anlage C.11 (Lehrwarteausbildung für Hockey, Kunstschwimmen, Rudern, Sportkegeln, Kinderturnen und Bogenschießen) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 48, In Anlage C.11 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 49, In Anlage C.12 (Lehrwarteausbildung für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 50, In Anlage C.12 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 51, In Anlage C.13 (Reitinstruktorenausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 52, In Anlage C.13 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 53, In Anlage C.14 (Voltigierinstruktorenausbildung) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 54, In Anlage C.14 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 55, In Anlage C.15 (Ausbildung von Instruktoren für Gespannfahren) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 56, In Anlage C.15 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 57, In Anlage C.16 (Lehrwarteausbildung Fit/Jugend) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 58, In Anlage C.16 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 59, In Anlage C.17 (Lehrwarteausbildung Fit/Erwachsene) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 60, In Anlage C.17 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 61, In Anlage C.18 (Lehrwarteausbildung Fit/Senioren) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 62, In Anlage C.18 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 63, In Anlage C.19 (Lehrwarteausbildung Fit/Allgemein) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 64, In Anlage C.19 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 65, In Anlage C.22 (Instruktorenausbildung für Tennis) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 66, In Anlage C.22 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 67, In Anlage C.23 (Instruktorenausbildung für Sportklettern/Breitensport) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 68, In Anlage C.23 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 69, In Anlage C.24 (Instruktorenausbildung für Sportklettern/Leistungssport) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 70, In Anlage C.24 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 71, In Anlage C.25 (Instruktorenausbildung Mountainbike) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 72, In Anlage C.25 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 73, In Anlage D.1 (Ausbildung von Sport-Jugendleitern) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 74, In Anlage D.1 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 75, In Anlage D.2 (Ausbildung von Sport-Badewarten) Abschnitt römisch zwei (Stundentafel) wird im Pflichtgegenstandsbereich (römisch eins. Theorie) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 76, In Anlage D.2 Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes) wird die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte der Leibesübungen (des Sports)“ durch die Überschrift „Geschichte von Bewegung und Sport“ ersetzt.

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