BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 17. August 2006

Teil römisch zwei

305. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Überwachung und Kontrolle von tiefgefrorenen Lebensmitteln

305. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung über die Überwachung und Kontrolle von tiefgefrorenen Lebensmitteln geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 34 und 36 Absatz 13, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2006,, wird verordnet:

Die Verordnung über die Überwachung und Kontrolle von tiefgefrorenen Lebensmitteln, Bundesgesetzblatt Nr. 581 aus 1996,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Titel der Verordnung lautet:

„Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die amtliche Kontrolle der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln (Temperaturkontrollverordnung)“

Novellierungsanordnung 2, Die Paragraphen eins und 2 entfallen.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 3, erhält die Bezeichnung „§ 1“ und lautet:

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Amtliche Kontrollen der Temperatur von tiefgefrorenen Lebensmitteln sind in Bezug auf
    1. Ziffer eins
      die Probenahme (Anlage 1),
    2. Ziffer 2
      das Analyseverfahren (Anlage 2),
    nach den in den Anlagen beschriebenen Methoden durchzuführen.
  2. Absatz 2,Die in Absatz eins, beschriebenen Kontrollverfahren sind anzuwenden, wenn die Kontrolle berechtigte Zweifel an der Einhaltung der in der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1994,, in der jeweils geltenden Fassung, aufgestellten Temperaturgrenzwerten aufkommen lässt.“

Novellierungsanordnung 4, Paragraph 4, entfällt.

Rauch-Kallat