BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 21. Juli 2006

Teil römisch zwei

272. Verordnung:

Änderungen der Anlagen 2 und 3 der Wertpapier-Meldeverordnung – WPMVO

272. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 2 und 3 der Wertpapier-Meldeverordnung – WPMVO

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 4, des Wertpapieraufsichtsgesetzes – WAG, Bundesgesetzblatt Nr. 753 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006,, wird verordnet:

Die Wertpapier-Meldeverordnung – WPMVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2002,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „613 Index-Zertifikate mit Underlying Währung und Optionsscheincharakter“ die Bezeichnung „615 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), ohne spezifische Zuordnung“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 2, In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „616 Private Equity-Beteiligungen“ die Bezeichnung „617 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), aktienähnlich“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „617 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), aktienähnlich“ die Bezeichnung „618 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), rentenähnlich“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 4, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AA0 Immobilien-Spezialfonds“ die Bezeichnung „AA5 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market/USA“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 5, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AG4 London - EuroGlobal MTS/Großbritannien“ durch die Bezeichnung „AG4 London - EuroGlobal MTS“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 6, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG5 Warschau - MTS Poland/Polen“ die Bezeichnung „AG6 Wellington - New Zealand Exchange (NZX) - Alternative Market/Neuseeland“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 7, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG6 Wellington - New Zealand Exchange (NZX) - Alternative Market/Neuseeland“ die Bezeichnung „AG7 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX) - Alternative Market/Island“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 8, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG7 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX) - Alternative Market/Island“ die Bezeichnung „AG8 Stockholm - Nordic Growth Market (NGM) - NDX (Nordic Dervatives Exchange)/Schweden“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 9, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG8 Stockholm - Nordic Growth Market (NGM) - NDX (Nordic Dervatives Exchange)/Schweden“ die Bezeichnung „AG9 Lysaker - Nord Pool/Norwegen“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 10, In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG9 Lysaker - Nord Pool/Norwegen“ die Bezeichnung „AH2 Brüssel - Euronext Bruxelles - Alternext/Belgien“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 11, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „186 Warenterminbörse Hannover - WTB/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „186 Hannover - RMX Risk Management Exchange/Bundesrepublik Deutschland“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 12, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „211 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation)/Schweden“ durch die Bezeichnung „211 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation)/Schweden – deaktiviert zum 22.05.2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 13, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „212 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation) - Terminer/Schweden“ durch die Bezeichnung „212 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation) - Terminer/Schweden – deaktiviert zum 22.05.2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 14, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „669 Wellington - New Zealand Stock Exchange (NZSE)/Neuseeland“ durch die Bezeichnung „669 Wellington - New Zealand Exchange (NZX)/Neuseeland“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 15, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „730 Reykjavik - Iceland Stock Exchange - Main List/Island“ durch die Bezeichnung „730 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX) listed (Main List)/Island“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 16, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „760 Reykjavik - Iceland Stock Exchange - Growth List/Island“ durch die Bezeichnung „760 Reykjavik - Iceland Stock Exchange - Growth List/Island – deaktiviert zum 02.05.2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 17, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „761 Reykjavik - Iceland Stock Exchange/Island“ durch die Bezeichnung „761 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX)/Island“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 18, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „781 NASD - NASDAQ National Market System (NMS)/USA“ durch die Bezeichnung „781 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - National Market (NNM)/USA“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 19, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „782 New York - NASDAQ SmallCap Market (NSC)/USA“ durch die Bezeichnung „782 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - SmallCap Market (NSC)/USA“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 20, In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „917 Wellington - New Zealand Stock Exchange (NZSE) - New Capital Market (NCM)/Neuseeland“ durch die Bezeichnung „917 Wellington - New Zealand Stock Exchange (NZSE) - New Capital Market (NCM)/Neuseeland – deaktiviert zum 02.05.2006“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 21, Dem Paragraph 14, wird folgender Absatz 5, angefügt:

  1. Absatz 5,(5) Die Anlagen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2006, treten mit 1. August 2006 in Kraft.“

Pribil              Traumüller