BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 19. Juli 2006

Teil römisch zwei

265. Verordnung:

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2003

265. Verordnung der Bundesministerin für Justiz , über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes , für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren , erbrachten Leistungen für das Jahr 2003

Aufgrund des Paragraph 47, Absatz 5, der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2005,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2003 mit insgesamt 316.646,11 Euro festgesetzt.

Gastinger