Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 13. Juni 2006 |
Teil römisch zwei |
226. Bekanntmachung: | Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Oberstufe (einschließlich der Übergangsstufe) der allgemein bildenden höheren Schulen |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 3. Jänner 1984 betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1984,, in der Fassung der Bekanntmachung, Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1990,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Absatz eins, wird durch folgenden Paragraph eins, ersetzt:
Novellierungsanordnung 2, Absatz 2, wird durch folgenden Paragraph 2, ersetzt:
Der in Anlage 2 wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 in Kraft gesetzt.“
Novellierungsanordnung 3, Absatz 3, wird durch folgenden Paragraph 3, ersetzt:
Der in Anlage 3 wiedergegebene Lehrplan für den Wahlpflichtgegenstand katholische Religion an der Oberstufe allgemein bildender höherer Schulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 aufsteigend in Kraft gesetzt.“
Novellierungsanordnung 4, Absatz 4, entfällt.
Novellierungsanordnung 5, Die Anlagen 1 bis 3 werden durch die einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildenden Anlagen 1, 1a, 1b, 2 und 3 ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, Anlage 4 entfällt.
Gehrer