Anlage 1

Lehrgang zur Ausführung der Thanatopraxie

  1. Ziffer eins
    Durch den Lehrgang sollen die für die Ausführung der Thanatopraxie notwendigen und einschlägigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden.
  2. Ziffer 2
    Der Lehrgang ist vom Anbieter in seiner Gesamtheit als theoretischer und praktischer Teil zu organisieren.
  3. Ziffer 3
    Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl an Lehrstunden zu erstrecken:

Gegenstand

Mindestanzahl an Lehrstunden

1. Theoretische Ausbildung

 

1.1. Anatomie

40

1.2. Arbeitsmedizin

   3

1.3. Instrumenten- und Warenkunde

10

1.4. Chemikalienkunde

   6

1.5. Grundlagen der Pathologie

10

1.6. Ethik, religiöse und trauerpsychologische Aspekte

   6

1.7. Techniken der Thanatopraxie

30

1.8. Hygiene und Mikrobiologie

10

1.9. Anfertigen von Totenmasken

   8

1.10. Rechtskunde

16

1.11. Geschichte der Thanatopraxie

   3

2. Praktische Ausbildung

2.1. Thanatopraktische Durchführung / thanatopraktische Eingriffe

40

2.2. Anfertigen von Totenmasken

24

2.3. Optisch - ästhetische Rekonstruktion

24