Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 23. Mai 2006 |
Teil römisch zwei |
194. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Dienstgrade der Militärseelsorger |
Auf Grund der Paragraphen 152, Absatz 5 und 271 Absatz 2, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 2005,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Dienstgrade der Militärseelsorger, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2003,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „BGBl. römisch eins Nr. 7/2003“ durch die Zitierung „BGBl. römisch eins Nr. 165/2005“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In der dem Paragraph eins, Absatz eins, nachstehenden Tabelle werden neben dem Wort „Militärerzdekan“ die Worte „stellvertretender Leiter und Kanzler des römisch-katholischen Militärordinariats“ durch die Worte „Kanzler des römisch-katholischen Militärordinariats“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 4, erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Absatz 2, angefügt:
Platter