BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 3. Mai 2006

Teil römisch zwei

179. Verordnung:

Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2006

179. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2006

Aufgrund des Paragraph 64, Absatz eins und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 20 aus 2006,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Paragraph eins,

Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 1.776.876 Euro werden für das Kalenderjahr 2006 nach der Zahl der im Studienjahr 2004 aus 2005, erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt:

Universität Wien

EUR              450.100,--

Medizinische Universität Wien

EUR                84.000,--

Universität Graz

EUR               240.100,--

Medizinische Universität Graz

EUR                35.000,--

Universität Innsbruck

EUR               179.200,--

Medizinische Universität Innsbruck

EUR                30.800,--

Universität Salzburg

EUR               122.500,--

Technische Universität Wien

EUR               124.600,--

Technische Universität Graz

EUR                76.300,--

Montanuniversität Leoben

EUR                16.800,--

Universität für Bodenkultur Wien

EUR                39.200,--

Veterinärmedizinische Universität Wien

EUR                13.300,--

Wirtschaftsuniversität Wien

EUR               134.400,--

Universität Linz

EUR                97.300,--

Universität Klagenfurt

EUR                54.600,--

Akademie der bildenden Künste Wien

EUR                9.800,--

Universität für angewandte Kunst Wien

EUR                13.300,--

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

EUR                18.200,--

Universität Mozarteum Salzburg

EUR                11.200,--

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

EUR                14.000,--

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

EUR                9.100,--

Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz

EUR                1.400,--

Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese St.Pölten

EUR               700,--

Philosophisch-Theologische Hochschule Heiligenkreuz

EUR               700,--

Paragraph 2,

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2005, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 2005,, tritt außer Kraft.

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