BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 19. April 2006

Teil römisch zwei

163. Verordnung:

Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

163. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des Paragraph 13 k, Absatz 4, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes – BUAG, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2005,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß Paragraph 21 a, Absatz 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 27. März 2006 in Kraft.
  2. Absatz 2,Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2006/04 bis 2006/11 anzuwenden.

Bartenstein