BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 21. März 2006

Teil römisch zwei

125. Verordnung:

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf

125. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf

Auf Grund des Paragraph 14, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2004, (BStG 1971) wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Gorbach