Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 15. März 2006 |
Teil römisch zwei |
118. Verordnung: | Akkreditierung der Organisation ÜBZERT der BFBU zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes – AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz (ÜBZERT der BFBU) mit Sitz in 2320 Schwechat, Concorde Business Park D2/1, wird als Stelle, die Produkte gemäß ÖNORM/ÖVE EN 45011 zertifiziert, akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von folgenden Produkten:
DIN 14675: Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb (gilt in Verbindung mit DIN EN 54 Reihe und DIN VDE 0833-2), mit der Einschränkung auf Pkt. 4.2 und Anhang L, (ohne schriftliche Prüfung gemäß L.3).
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Bartenstein