BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 2. Juni 2006

Teil römisch drei

99. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1116 Ausschussbericht 1227 Sitzung 129. Bundesrat:, Ausschussbericht 7443 Sitzung 729.)

99.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[ungarischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. März 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 36, Absatz eins, mit 1. Juni 2006 in Kraft.

Schüssel