Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 2. Juni 2006 |
Teil römisch drei |
99. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1116 Ausschussbericht 1227 Sitzung 129. Bundesrat:, Ausschussbericht 7443 Sitzung 729.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[ungarischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. März 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 36, Absatz eins, mit 1. Juni 2006 in Kraft.
Schüssel