BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 11. April 2006

Teil römisch drei

67. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen

67. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1994,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Mexiko

15. März 2002

Slowakei

27. April 1999

Die Anwendung des Fakultativprotokolls auf Hongkong ist auf Grund einer Erklärung des Vereinigten Königreichs mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 erloschen.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben die Vereinigten Staaten mit Wirksamkeit vom 7. März 2005 das Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten1 gekündigt.

Schüssel

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 238/1970