BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 9. März 2006

Teil römisch drei

46. Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 389 Ausschussbericht 397 Sitzung 50. Bundesrat:, Ausschussbericht 6995 Sitzung 706.)

46.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung der deutschen, dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen, spanischen und arabischen Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 265 vom 10. Oktober 2005 S 2-228, veröffentlicht.

Die Notifikation gemäß Artikel 110, des Abkommens wurde am 22. März 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2005 in Kraft getreten.

Schüssel

1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.