BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 23. Februar 2006

Teil römisch drei

40. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 943 Ausschussbericht 965 Sitzung 113. Bundesrat:, Ausschussbericht 7325 Sitzung 723.)

40.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[chinesischer Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 11, des Abkommens wurden am 15. Juli 2005 bzw. 9. Februar 2006 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 9. Februar 2006 in Kraft getreten.

Schüssel