Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
[deutsches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[polnisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
Gemäß Abschnitt IX tritt das Protokoll gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen in Kraft, welches gemäß dessen Art. 15 Abs. 2 mit 30. Mai 2005 in Kraft getreten ist.
Gemäß Abschnitt römisch neun tritt das Protokoll gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen in Kraft, welches gemäß dessen Artikel 15, Absatz 2, mit 30. Mai 2005 in Kraft getreten ist.
Schüssel