Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 20. Februar 2006 |
Teil römisch drei |
37. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen |
Die Multilaterale Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 194 aus 2005,) wurde von Spanien am 27. Jänner 2006 unterzeichnet.
Schüssel