BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 9. Februar 2006 |
Teil IIITeil römisch drei |
20. Multilaterale Vereinbarung RID 5/2005 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten20. Multilaterale Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten |
20.
Multilaterale Vereinbarung RID 5/2005 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthaltenMultilaterale Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
[deutscher Vereinbarungstext (Übersetzung) siehe Anlagen]
[englischer Vereinbarungstext siehe Anlagen]
Die Vereinbarung wurde von Österreich am 5. August 2005 und von Liechtenstein am 13. Jänner 2006 unterzeichnet.
Schüssel