BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 9. Februar 2006

Teil römisch drei

20. Multilaterale Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

20.

Multilaterale Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

[deutscher Vereinbarungstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englischer Vereinbarungstext siehe Anlagen]

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 5. August 2005 und von Liechtenstein am 13. Jänner 2006 unterzeichnet.

Schüssel