BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 27. November 2006

Teil römisch drei

180. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

180. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Die Multilaterale Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2006,) wurde von Mazedonien am 13. Oktober 2006 unterzeichnet.

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