Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 27. November 2006 |
Teil römisch drei |
180. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten |
Die Multilaterale Vereinbarung RID 5 aus 2005, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2006,) wurde von Mazedonien am 13. Oktober 2006 unterzeichnet.
Schüssel