BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 7. September 2006

Teil römisch drei

147. Kundmachung:

Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

147. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen)

Der gemäß Anlage 8 des TIR-Abkommens Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1978,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 181 aus 2005,) gebildete Verwaltungsausschuss hat nachstehende Änderungen der Anlagen 1 und 9 zum TIR-Abkommen beschlossen:

[deutsche Version – Änderungen Annex 1 und 9 (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englische Version – Änderungen Annex 1 und 9 siehe Anlagen]

[französische Version – Änderungen Annex 1 und 9 siehe Anlagen]

Die Änderungen sind gemäß Artikel 59 und 60 des Abkommens mit 1. April 2006 in Kraft getreten.

Schüssel