Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 11. August 2006 |
Teil römisch drei |
137. Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union |
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Artikel 6, Absatz 2 und Absatz 6, der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 149 vom 2. Juni 2006 S. 2, veröffentlicht.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Artikel 13, Absatz eins, mit 1. Mai 2006 in Kraft getreten.
Schüssel
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 109/2000