BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 31. Juli 2006

Teil römisch drei

131. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 807 Ausschussbericht 930 Sitzung 109. Bundesrat:, Ausschussbericht 7248 Sitzung 722.)

131.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3, Absatz eins und Artikel 8, Absatz eins und 2 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[kroatischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 29. Juni bzw. 30. Juni 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2006 in Kraft.

Schüssel