Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 31. Juli 2006 |
Teil römisch drei |
131. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 807 Ausschussbericht 930 Sitzung 109. Bundesrat:, Ausschussbericht 7248 Sitzung 722.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 3, Absatz eins und Artikel 8, Absatz eins und 2 verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[kroatischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 29. Juni bzw. 30. Juni 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2006 in Kraft.
Schüssel