BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 5. Juli 2006

Teil römisch drei

121. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1272 Ausschussbericht 1339 Sitzung 139. Bundesrat:, Ausschussbericht 7485 Sitzung 732.)

121.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Artikel 38, Absatz eins, mit 1. Juli 2006 in Kraft.

Schüssel