Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 5. Juli 2006 |
Teil römisch drei |
121. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1272 Ausschussbericht 1339 Sitzung 139. Bundesrat:, Ausschussbericht 7485 Sitzung 732.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt daher gemäß seinem Artikel 38, Absatz eins, mit 1. Juli 2006 in Kraft.
Schüssel