BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 5. Juli 2006

Teil römisch drei

120. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 982 Ausschussbericht 1180 Sitzung 127. Bundesrat:, Ausschussbericht 7411 Sitzung 728.)

120.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Artikel eins,, erster Absatz, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[slowenischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, des Abkommens wurden am 26. Juli 2005 bzw. 11. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2006 in Kraft getreten.

Schüssel