BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 3. Juli 2006

Teil römisch drei

112. Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 388 Ausschussbericht 396 Sitzung 50. Bundesrat:, Ausschussbericht 6994 Sitzung 706.)

112.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung der deutschen, dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen, spanischen und arabischen Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 143 vom 30. Mai 2006 S 2-188, veröffentlicht.

Die Notifikation gemäß Artikel 92, Absatz eins, des Abkommens wurde am 22. März 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist daher gemäß Artikel 92, Absatz 2, mit 1. April 2006 in Kraft getreten.

Schüssel

1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.