Absatz eins,Die in der Anlage B angeführten Liegenschaften gehen in das Eigentum der Veterinärmedizinischen Universität Wien über.
Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 28. Juli 2005 |
Teil römisch eins |
76. Bundesgesetz: | Übertragung und Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 983 Ausschussbericht 1034 Sitzung 116.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Eigentum der Republik Österreich stehenden Grundstücke gemäß Anlage A im Ausmaß von zirka 167 Hektar an die „Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.“ um 30 Mio. Euro zu veräußern.
Fischer
Schüssel