Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 25. Mai 2005 |
Teil römisch eins |
28. Bundesgesetz: | Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF-IX) und zum Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 855 Ausschussbericht 904 Sitzung 109.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich am Asiatischen Entwicklungsfonds und am Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank mit einem Betrag in Höhe von 24 026 995,00 EUR.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Schüssel