Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 14. Dezember 2005 |
Teil römisch eins |
145. Kundmachung: | Eintreten des Rechtsfriedens vor amerikanischen Gerichten im Sinn des Entschädigungsfondsgesetzes |
Gemäß Paragraph 44, Absatz eins, des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (Entschädigungsfondsgesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2001, idgF, wird kundgemacht:
Mit 7. Dezember 2005 sind alle in den Vereinigten Staaten am 30. Juni 2001 anhängigen Klagen gegen Österreich oder gegen österreichische Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben, abgewiesen.
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