BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 27. Oktober 2005

Teil römisch eins

116. Bundesgesetz:

Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1072 Ausschussbericht 1100 Sitzung 122. Bundesrat:, Ausschussbericht 7379 Sitzung 725.)

116. Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von bis zu sieben Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren zu tätigen.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Schüssel