Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 27. Oktober 2005 |
Teil römisch eins |
116. Bundesgesetz: | Leistung eines österreichischen Beitrages zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds für von Naturkatastrophen betroffene Entwicklungsländer mit Niedrigeinkommen |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1072 Ausschussbericht 1100 Sitzung 122. Bundesrat:, Ausschussbericht 7379 Sitzung 725.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von bis zu sieben Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren zu tätigen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Schüssel