BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 14. Oktober 2005

Teil römisch eins

110. Bundesgesetz:

Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1067 Ausschussbericht 1099 Sitzung 122.)

110. Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bund beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.

Paragraph 2,

Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 10 920 000 EUR.

Paragraph 3,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Schüssel