BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 14. Oktober 2005

Teil römisch eins

109. Bundesgesetz:

Leistung eines österreichischen Beitrages zur 10. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-X)

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1063 Ausschussbericht 1098 Sitzung 122.)

109. Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 10. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-X)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bund beteiligt sich an der 10. allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 67 755 379 EUR.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Schüssel