Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 14. April 2005 |
Teil römisch zwei |
97. Verordnung: | Studienförderung für Studierende an der Privatuniversität für Kreativwirtschaft |
Auf Grund des Paragraph 3, Absatz 2 und 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2005,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Diese Verordnung ist auf Ansuchen auf Studienförderung ab dem Studienjahr 2004 aus 2005, anzuwenden.
Gehrer