BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 23. März 2005

Teil römisch zwei

84. Verordnung:

Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005

84. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005

Auf Grund des Paragraph 34, Absatz 2 und des Paragraph 35 a, Absatz 7, des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 2005,, wird verordnet:

Wahltage

Paragraph eins,

Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005 werden der 31. Mai, 1. und 2. Juni 2005 festgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden

Paragraph 2,

Die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung des Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.

Fristen

Paragraph 3,

Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

Ziffer 12 April 2005

- Stichtag für die Wahlberechtigung (Paragraph 19, HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (Paragraph 21, Absatz eins, HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (Paragraph 27, Absatz eins, HSWO 2005)

Ziffer 28 April 2005

- Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (Paragraph 18, HSWO 2005)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz eins, HSWO 2005)

- Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 6 Mai 2005

- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (Paragraph 21, Absatz eins, HSWO 2005)

Ziffer 12 Mai 2005

- Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz eins, HSWO 2005)

- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz 2, HSWO 2005)

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen bei den Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (Paragraph 13, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 17 Mai 2005

- Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (Paragraph 28, Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (Paragraph 29, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (Paragraph 29, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (Paragraph 32, HSWO 2005)

Ziffer 19 Mai 2005

- Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (Paragraph 22, Absatz eins, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (Paragraph 26, Absatz 6, HSWO 2005)

Ziffer 23 Mai 2005

- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (Paragraph 31, Absatz 2, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (Paragraph 51, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 31 Mai 2005

- Erster Wahltag

- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (Paragraph 13, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer eins Juni 2005

- Zweiter Wahltag

Ziffer 2 Juni 2005

- Dritter Wahltag

- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (Paragraph 56, HSWO 2005)

Ziffer 9 Juni 2005

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (Paragraph 14, Absatz 3

HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (Paragraph 14, Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (Paragraph 14, Absatz 3,, HSWO 2005)

Ziffer 30 Juni 2005

- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (Paragraph 58, Absatz 2, HSWO 2005)

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (Paragraph 59, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer eins Juli 2005

- Beginn der neuen Funktionsperiode (Paragraph 6, Absatz 2 und Paragraph 12, Absatz 2, HSG 1998)

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