Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 12. Jänner 2005 |
Teil römisch zwei |
7. Verordnung: | 31. MBA-Verordnung |
Auf Grund des Paragraph 124, Absatz 6, des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 120, zuletzt geändert durch die Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2004,, in Verbindung mit den Paragraphen 27, Absatz eins und 28 Absatz eins und 2 des Universitäts-Studiengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2002,, wird verordnet:
Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Beschaffungsmanagement und Auftragsvergabe“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Beschaffungsmanagement und Auftragsvergabe“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Beschaffungsmanagerin und Vergabeexpertin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Beschaffungsmanager und Vergabeexperte“ zu verleihen.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Procurement Law“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Procurement Law“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, zu verleihen.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Procurement Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Procurement Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Gehrer