Absatz eins,Die Gebühren für amtliche Ausfertigungen des Patentamts betragen
- Ziffer einsfür Prioritätsbelege, für jede kopierte Seite 1 €,
- Ziffer 2für vom Patentamt angefertigte Kopien aus Akten und die Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit dem Original, für jede kopierte Seite 2 €,
- Ziffer 3für die Bestätigung der Übereinstimmung durch die Partei angefertigter Kopien mit dem Original, für jede kopierte Seite 4 €,
- Ziffer 4für vom Patentamt angefertigte und bestätigte Auszüge aus dem Patentregister, für jedes Patent 4 €,
- Ziffer 5für ein Duplikat einer Patenturkunde 4 €,
- Ziffer 6für vom Patentamt angefertigte und bestätigte Auszüge aus dem Schutzzertifikatsregister, für jedes Schutzzertifikat 4 €,
- Ziffer 7für vom Patentamt angefertigte und bestätigte Auszüge aus dem Gebrauchsmusterregister, für jedes Gebrauchsmuste r 4 €,
- Ziffer 8für ein Duplikat einer Gebrauchsmusterurkunde 4 €,
- Ziffer 9für vom Patentamt angefertigte und bestätigte Auszüge aus dem Halbleiterschutzregister, für jedes Halbleiterschutzrecht 4 €,
- Ziffer 10für vom Patentamt angefertigte und bestätigte Auszüge aus dem Markenregister, für jede Marke 4 €,
- Ziffer 11für eine Bestätigung über die Registrierung einer Marke 4 €,
- Ziffer 12für vom Patentamt angefertigte und bestätigte Auszüge aus dem Musterregister, für jedes Muster 4 €,
- Ziffer 13für ein Duplikat eines Musterzertifikates 4 €,
- Ziffer 14für ein Amtszeugnis 3 €.