Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 28. Dezember 2005 |
Teil römisch zwei |
459. Verordnung: | Akkreditierung der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Zertifizierung von Personen |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes – AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Die Sicherheitstechnische Prüfstelle der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit Sitz in 1201 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65, wird als Stelle, die Personen zertifiziert (gemäß EN ISO/IEC 17024), akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Sicherheitsfachkräften auf Basis der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten der sicherheitstechnischen Betreuung für den untertägigen Bergbau – SFK-VO, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1995,, in der geltenden Fassung.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Bartenstein