BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 22. Dezember 2005

Teil II

436. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen

436. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen, BGBl. II Nr. 192/2004, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, § 4 Abs. 2 lautet:

  1. Absatz 2Die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung hat bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats zu erfolgen. Bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum hat diese Übermittlung bis zum 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats zu erfolgen.“

Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Inhalt des § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:

  1. Absatz 2§ 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 436/2005 ist auf Meldezeiträume, die nach dem 31. Dezember 2005 liegen, anzuwenden.

Grasser