BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 20. Dezember 2005

Teil römisch zwei

430. Verordnung:

Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Leoben als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

430. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Leoben als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 17 a und 17 b des Bundeshaushaltsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Bestimmung der Justizanstalt Leoben als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 625 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Die Anlage lautet:

Anlage

Projektprogramm
Gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Strategische Zielsetzung der Justizanstalt Leoben

Der Justizanstalt Leoben sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:

2. Schlüsselaufgaben der Justizanstalt Leoben

Einleitung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 2, der Sprengelverordnung.

3. Rechtsgrundlagen

in der jeweils geltenden Fassung.

4. Allgemeine Ziele der Justizanstalt Leoben

4.1 Fachbezogene Ziele

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

4.2 Managementziele

5. Leistungskennzahlen Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.

Für das Jahr 2005 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 3 253 000 Euro und voraussichtlich 79 200 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 41,1 Euro pro Hafttag, für das Jahr 2006 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 3 319 000 Euro ein durchschnittlicher Betrag von 41,9 Euro.

Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

Vollzugsnutzungsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

BS = Bedienstetenstand

IS = Insassenstand

EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)

Formel: VQ = 1 – [(BS : IS) × ( Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten. Justizanstalt Leoben: VQ = 1 – [(54,5 : 152) × (14,24 : 24)] = 0,79

Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,79.

Ziel ist bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt Leoben waren mit Stichtag 2. Juli 2003 7 vH der Untersuchungshäftlinge und 81 vH der Strafgefangenen beschäftigt.

Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 20 vH bei Untersuchungshäftlingen und 75 vH bei Strafgefangenen.

6. Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten Personalstände:

     

Vorschau

2003

2004

2005

2006

Beamte/Verwendungsgruppe

       

E1

2

2

2

2

E2a/E2b

51

50

48

48

A2

1

1

1

1

Summe Beamte:

54

53

51

51

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

       

v1

0

0,5

0,5

0,5

V4

1

1

1

1

K4

0

0,5

0,5

0,5

SV Paragraph 36, VBG

0,25

0,25

0,425

0,425

Summe Vertragsbedienstete:

1,25

2,25

2,425

2,425

Gesamtsumme:

55,25

55,25

53,425

53,425

7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

 

Anmerkungen

 

erwarteter Erfolg

2003

2004

2005

2006

   

Ausgaben in Euro

UT 0

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

2 071 000

2 071 000

2 245 000

2 325 000

UT 3

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

30 000

30 000

30 000

30 000

UT 7

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

50 000

50 000

80 000

80 000

UT 8

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

740 000

740 000

920 000

920 000

Kto. 7271-902 u. 903Vollzugkbei.

523  000

523 000

523 000

523 000

Z - Posten

66 000

66 000

66 000

66 000

Summe der Ausgaben:

3 480 000

3 480 000

3 864 000

3 944 000

   

Einnahmen in Euro

UT4

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

102 000

102 000

116 000

130 000

Kto. 8171 Vollzugkostenbeiträge

494 000

494 000

494 000

494 000

UT 7

Bestandswirksame Einnahmen

1 000

1 000

1 000

1 000

Summe der Einnahmen:

597 000

597 000

611 000

625 000

Saldo:

- 2 883 000

- 2 883 000

- 3 253 000

- 3 319 000

Erläuterungen zu Punkt 7

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.

UT 0 – Personalbereich

Berechnungsbasis ist das Jahresergebnis 2002 und die Prognose für das Jahr 2003 unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung und der im 1.Quartal 2005 erfolgten Übersiedlung in das neue Justizzentrum Leoben.

Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim OLG Graz wird von der Justizanstalt Leoben ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.

Für die Übersiedlung der Justizanstalt Leoben in das neue Anstaltsgebäude werden für hiefür notwendige Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe gesonderte Regelungen hinsichtlich einer allfälligen Kostentragung aus dem Ressortbudget getroffen.

Für die Dauer der Aufrechthaltung der Außenstelle Judenburg werden bis zu 4 Beamte (E2b) dienstzugeteilt.

UT 3 – Anlagen

Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden „Anschaffungsplanes“ budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.

   

2004

2005

2006

   

Ausgaben in Euro

Kombi

E

27.000

 

27.000

Flurförderzeug

N

 

15.000  

 

Sonstiges

E/N

3.000

15.000  

3.000

UT 7 – Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um 30 000 Euro ist auf Grund der gestiegenen Zahl an Insassen notwendig.

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um 180 000 Euro ist auf Grund der gestiegenen Zahl an Insassen notwendig.

UT 4 – Einnahmen

Die für die Jahre 2005 bis 2006 ausgewiesenen Erhöhungen der Einnahmen beziehen sich auf die Mehreinnahmen durch Turnsaalvermietung um 28.000 Euro pro Jahr.

Für das Jahr 2005 werden nur 14.000 Euro projektiert, da die Übersiedelung in die Justizanstalt Leoben „Neu“ erst mit Februar 2005 geplant ist und somit eine Vermietung des Turnsaals erst in der zweiten Jahreshälfte realistisch erscheint.

Durch diese Erhöhung der Einnahmen verändert sich auch der Saldo für die Jahre 2005 und 2006.

Gastinger