BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 20. Dezember 2005

Teil römisch zwei

429. Verordnung:

Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

429. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 17 a und 17 b des Bundeshaushaltsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Bestimmung der Justizanstalt St. Pölten als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 623 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Die Anlage lautet:

Anlage

Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Strategische Zielsetzung der Justizanstalt St. Pölten:

Der Justizanstalt St. Pölten sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:

2. Schlüsselaufgaben der Justizanstalt St. Pölten:

Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Landesgericht St. Pölten, die Insassen der Justizanstalt St. Pölten sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt St. Pölten in Anspruch nehmen.

3. Rechtsgrundlagen:

in der jeweils geltenden Fassung.

4. Allgemeine Ziele der Justizanstalt St. Pölten:

4.1 Fachbezogene Ziele

Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

4.2 Managementziele

5. Leistungskennzahlen: Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage. Für das Jahr 2005 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 4 172 000 Euro und voraussichtlich 91 000 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 45,9 Euro pro Hafttag. Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

Vollzugsnutzungsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

IS = Insassenstand

BS = Bedienstetenstand

EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im Haftraum eingeschlossen ist)

Formel: VQ = 1 – [(BS : IS) × (Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten. Justizanstalt St. Pölten: VQ = 1 – [(82,39 : 229) × (14,86 : 24)] = 0,78

Der VQ am Stichtag 1. Juli 2003 hat den Wert 0,78.

Ziel ist, bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt St. Pölten waren mit Stichtag 1. Juli 2003 31 vH der Untersuchungshäftlinge und 75 vH der Strafgefangenen beschäftigt. Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 20 vH bei Untersuchungshäftlingen und 80 vH bei Strafgefangenen.

6. Übersicht über die der Veranschlagung zugrunde gelegten Personalstände:

     

Vorschau

2003

2004

2005

2006

Beamte/Verwendungsgruppe

       

E1

2

2

2

2

E2a/E2b

74

73

70

68

A2

2

2

2

2

Summe Beamte:

78

77

74

72

Vertragsbedienstete/Entlohnungsgruppe

       

v1

1,25

1,25

1,25

1,25

v2

1

1

1

1

v3

3

3

3

3

v4

1

1

1

1

h1

1

1

1

1

k4

0

0,25

0,25

0,25

Summe Vertragsbedienstete:

7,25

7,5

7,5

7,5

Gesamtsumme:

85,25

84,5

81,5

79,5

7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

 

Anmerkungen

 

erwarteter Erfolg

2003

2004

2005

2006

   

Ausgaben in Euro

UT 0

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

3 082 000

3 082 000

3 079 000

3 079 000

UT 3

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

6 000

6 000

2 000

2 000

UT 7

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

69 000

69 000

106 000

106 000

UT 8

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

960 000

960 000

1 199 000

1 199 000

Kto. 7271-902 u. 903Vollzugkbei.

600 000

600 000

600 000

600 000

Z - Posten

37 000

37 000

37 000

37 000

Summe der Ausgaben:

4 754 000

4 754 000

5 023 000

5 023 000

   

Einnahmen      in      Euro

UT4

siehe Erläuterungen zu Punkt 7

275 000

275 000

275 000

275 000

Kto. 8171 Vollzugkostenbeiträge

575 000

575 000

575 000

575 000

UT 7

Bestandswirksame Einnahmen

1 000

1 000

1 000

1 000

Summe der Einnahmen:

851 000

851 000

851 000

851 000

Saldo:

- 3 903  000

- 3 903 000

- 4 172 000

- 4 172 000

Erläuterungen zu Punkt 7:

Allgemein wird festgehalten, dass Zahlungen an die BIG und andere Ausgaben zur Gebäudeerhaltung sowie Aufwendungen für die Unterbringung gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB und Paragraph 429, Absatz 4, StPO nicht saldenwirksam sind, sondern aus dem allgemeinen Budget der Justizanstalten zentral bezahlt werden.

UT 0 – Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2004 bis 2006 ist auf der Basis der Jahre 2002 und 2003 und unter Berücksichtigung der Planstellenentwicklung berechnet worden.

Der Personalaufwand für alle Dienstzuteilungen aus der Personaleinsatzgruppe beim Oberlandesgericht Wien wird von der Justizanstalt St. Pölten ab Beginn der Dienstzuteilung und unabhängig von der Dauer der jeweiligen Dienstzuteilung geleistet.

UT 3 – Anlagen

Die Ausgaben wurden aufgrund des folgenden „Anschaffungsplans“ budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht. Weitere eventuell notwendige Investitionen (so kann zB der Ersatz von bis 3 Kochkesseln mit einem Kostenaufwand von ca. 70.000 Euro notwendig werden) finden im Budgetplan keinen Niederschlag, da sonst der Saldo nicht eingehalten werden könnte. Hier muss unter Umständen auf die Rücklage zurückgegriffen werden.

   

2004

2005

2006

   

Ausgaben in Euro

Zentrifuge

E

6.000

   

Abkantpresse

N

 

2.000  

 

Bohrhammer

E

 

   

2.000

UT 7 – Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz sind das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um 30 000 Euro für 2005 und 2006 ist auf Grund der gestiegenen Insassenzahl notwendig.

UT 8 – Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das Jahresergebnis 2004 und die Prognose für 2005. Die Erhöhung um weitere 139.000 Euro für die Jahre 2005 und 2006, die auch zu einer entsprechenden Saldenveränderung führt, ist auf Grund der gestiegenen Zahl an Insassen und der überdurchschnittlich gestiegenen Kosten für die Gesundheitsfürsorge der Insassen notwendig.

UT 4 – Einnahmen

Berechnungsbasis bei diesem Ansatz ist das Jahresergebnis 2002.

Gastinger