BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 6. Dezember 2005

Teil römisch zwei

400. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an der Privaten Universität für Medizinische Informatik und Technik Tirol

400. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an der Privaten Universität für Medizinische Informatik und Technik Tirol geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 3, Absatz 2 und 3 und 76 Absatz 2, des Studienförderungsgesetzes 1992 - StudFG, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2005,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an der Privaten Universität für Medizinische Informatik und Technik Tirol, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 410 aus 2002,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2004, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Titel der Verordnung lautet:

„Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 410 aus 2002,.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, erhalten die Absätze 3, 4 und 5 die Absatzbezeichnungen „(4)“, „(5)“ und „(6)“; als neuer Absatz 3, wird eingefügt:

  1. Absatz 3,(3) Studienunterstützungen für den Bakkalaureatsstudiengang Pflegewissenschaft werden höchstens für dreieinhalb Jahre, für den Magisterstudiengang Pflegewissenschaft höchstens für zweieinhalb Jahre und für den Doktoratsstudiengang Pflegewissenschaft höchstens für zweieinhalb Jahre gewährt.“

Novellierungsanordnung 3, Nach Paragraph 3, Absatz 2, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,(3) Paragraph 2, Absatz 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 400 aus 2005, ist auf Ansuchen auf Studienförderung ab dem Studienjahr 2005/06 anzuwenden.“

Gehrer