Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 7. November 2005 |
Teil römisch zwei |
362. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission |
Auf Grund des Paragraph 8, Absatz eins und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2005,, wird verordnet:
Die Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 2001,, zuletzt geändert durch Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 517 aus 2003,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 4, Absatz eins, 2, Satz, wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt die Wortfolge „maximal jedoch auf insgesamt sechs Jahre“.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 4, Absatz 2, wird die Wortfolge „einen Stellvertreter“ durch die Wortfolge „zwei Stellvertreter“ ersetzt.
Schüssel