BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 7. November 2005

Teil römisch zwei

362. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission

362. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission geändert wird

Auf Grund des Paragraph 8, Absatz eins und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2005,, wird verordnet:

Die Verordnung über die Einsetzung einer Bioethikkommission, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 2001,, zuletzt geändert durch Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 517 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 4, Absatz eins, 2, Satz, wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und entfällt die Wortfolge „maximal jedoch auf insgesamt sechs Jahre“.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 4, Absatz 2, wird die Wortfolge „einen Stellvertreter“ durch die Wortfolge „zwei Stellvertreter“ ersetzt.

Schüssel