Absatz eins,Das militärische Hoheitszeichen besteht aus einem weiß ausgefüllten, gleichseitigen auf der Spitze stehenden Dreieck, das in einem rot ausgefüllten Kreis eingeschrieben ist (Anlage1).
Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 28. September 2005 |
Teil römisch zwei |
308. Verordnung: | Militärisches Hoheitszeichen |
Auf Grund des Paragraph 7, Absatz 4, des Wehrgesetzes 2001, BGBl. römisch eins Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2005,, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.
Platter